Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)
Die indirekte Verletzung von Urheberrechten

Die indirekte Verletzung von Urheberrechten

Der zivilrechtliche Anstifter, Gehilfe und weitere Teilnahmeformen im Urheberrecht
Die Beteiligungsformen des Anstifters und Gehilfen sind im Strafrecht allgemein bekannt. Es gibt sie aber auch im Zivilrecht und ebendiese sind im Urheberrecht seit geraumer Zeit und immer stärker in den Fokus geraten. Aber wer qualifiziert als Anstifter, Gehilfe oder einer anderen Teilnahmeform an einer Urheberrechtsverletzung? Und unter welchen Umständen können diese Personen vor einem Zivilgericht ins Recht gefasst werden? Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Kriterien für zivilrechtliche Teilnehmer im Urheberrecht auf Tatbestands- und Rechtsfolgeseite. Vorfrageweise erörtert sie auch die materiell-rechtlichen Kriterien für Teilnehmer im allgemeinen Zivilrecht (Haftpflichtrecht) und in einem Besonderen Teil handelt sie die wichtigsten Akteure im Urheberrecht einzeln und spezifisch ab.
mai 2024, 182 pages, Schriften zum Medienrecht und Immaterialgüterrecht, Bd. 109, 1(r)e édition, Allemand
Stämpfli Verlag AG
9783727258350

Autres titres de la collection: Schriften zum Medienrecht und Immaterialgüterrecht

Afficher tout

Autres titres sur ce thème