In welchen Konstellationen darf ein Arzt oder Apotheker lediglich das Originalpräparat und nicht auch ein Generikum benutzen, damit kein Patent verletzt wird? Dies ist eine äusserst praxisrelevante Frage. In der vorliegenden Arbeit wird – unter anderem zur Beantwortung dieser Frage – analysiert, wie ein Stoff für eine erste sowie für weitere medizinische Verwendungen (medizinische Indikationen) patentrechtlich geschützt werden kann. Zudem wird detailliert untersucht, welche konkreten Tathandlungen Patente auf medizinische Indikationen verletzen und wann eine Person als Teilnehmerin an einer Patentverletzung zu qualifizieren ist.
Eine der Erkenntnisse des Autors ist, dass die Sondernormen des Patentrechts betreffend Arzneimittel keine Berechtigung haben. Deswegen legt er im letzten Teil der Dissertation einen Lösungsvorschlag de lege ferenda dar. Die Arbeit berücksichtigt neben dem schweizerischen auch das europäische Patentrecht systematisch.