Unter welchen Voraussetzungen können Zeichen, die zum Gemeingut gehören und daher grundsätzlich vom Markenschutz ausgeschlossen sind, dennoch ausnahmsweise als Marke geschützt werden?
Die Antwort auf diese Frage liefert der in Art. 2 lit. a MSchG kodifizierte Verkehrsdurchsetzungstatbestand. Dieser ist in der Praxis von grosser Bedeutung, da Zeichen im Gemeingut für viele Unternehmen – gerade wegen des oft vorhandenen Suggestivcharakters – als Kennzeichen besonders interessant sind. Die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung wird dabei durch Verwaltungsbehörden und Gerichte alles andere als einheitlich gehandhabt. Umso mehr erstaunt es, dass in der Schweiz bisher keine Abhandlung zu diesem Thema vorhanden ist. Auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtdarstellung der Rechtsprechung und Lehre zur Verkehrsdurchsetzung sowie einer Übersicht zur bisherigen Praxis des Institutes für Geistiges Eigentum entwickelt der Autor weiterführende dogmatische und praktische Lösungsansätze und schliesst diese systematische Lücke im Schrifttum. Die vorliegende Monografie ist damit als kompaktes Nachschlagewerk nicht zuletzt für den Praktiker von grossem Nutzen.