Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit des Gebrauchs fremder Marken im Geschäftsverkehr. Die Fragestellung mag auf den ersten Blick paradox erscheinen, weil der Zweck des subjektiven Markenrechts aus Sicht des Markeninhabers gerade darin liegt, Dritten den Gebrauch der Marke im Geschäftsverkehr verbieten zu können. Darüber hinaus kennt das schweizerische (im Unterschied zum europäischen) Markenrecht keinen umfassenden gesetzlichen Schrankenkatalog, sodass die Rechtsmacht des Markeninhabers zunächst umfassend erscheint. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die höchst relevante Frage nach den Grenzen des Markenschutzes alles andere als klar ist. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Studie umfassend der Zulässigkeit des geschäftlichen Drittgebrauchs einer Marke aus marken- und lauterkeitsrechtlicher Perspektive, und zwar sowohl nach schweizerischem als auch nach europäischem Recht.