Das schweizerische Patentrecht ist vor dem Hintergrund europäischer Patentrechtsentwicklungen zu verstehen und steht mit diesen spätestens seit dem Strassburger Patentübereinkommen von 1963 in wechselseitiger Beeinflussung. Mit Inkrafttreten des Europäischen Patentübereinkommens vor vierzig Jahren wurde der Vorrang des Abkommensrechts gegenüber nationalen Patentgesetzen vorgesehen.
Ausgehend von einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse und statistischem Datenmaterial geht die vorliegende Untersuchung vertieft der Frage nach, inwieweit in der Rechtsprechung der Schweizer Gerichte mit Fokus auf die Praxis der Beschwerdekammern des EPA tatsächlich harmonisiertes Recht gesprochen wird. Es wird aufgezeigt, dass Rechtsharmonisierung nicht nur eine legislatorische Aufgabe, sondern vornehmlich eine Rechtsprechungsaufgabe ist. Beleuchtet werden Fragen der Auslegung von Einheitsrecht, methodologische Fragen der Anwendung patentrechtlicher Bestimmungen, inbesondere zentraler Normen des EPÜ, sowie Auswirkungen der sog. kalten Harmonisierung.