Markenparodien begegnen uns in den verschiedensten Formen. Sie sind ein beliebtes Instrument, um eine Meinung zu äussern oder etwas künstlerisch zum Ausdruck zu bringen. Zwischen den privaten und öffentlichen Interessen an der Verbreitung von Parodien und den Interessen der Markeninhaber besteht jedoch ein Spannungsverhältnis. In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Fragen: Welche Bedeutung kommt der Meinungs-, Medien- und Kunstfreiheit bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Parodien zu? Inwieweit kann die Verwendung von Parodien, mit denen ein Kommunikationsgrundrecht ausgeübt wird, untersagt werden?
Die vorliegende Dissertation untersucht die zivilrechtliche Zulässigkeit von Markenparodien nach schweizerischem Recht. Interessant ist, dass es im MSchG – im Gegensatz zum URG – keine Bestimmung gibt, welche die Frage regelt, ob die Benutzung von Parodien erlaubt ist. Da sich Gerichte in Deutschland, anders als solche in der Schweiz, in vielen Fällen mit der Zulässigkeit von Markenparodien zu befassen hatten, werden in dieser Arbeit rechtsvergleichende Bezüge zum deutschen Recht hergestellt.