Architektur ist sowohl von funktionellen wie auch von künstlerischen Aspekten geprägt. Der Schutz der geistigen architektonischen Leistung wurde bisher hauptsächlich durch das Urheberrecht gewährt. Durch Rechtsprechung und von Gesetzes wegen gelten für Werke der Baukunst aufgrund des besonderen Verhältnisses zum körperlichen Bauwerk aber auch nachteilige Regelungen - so wird insbesondere der gewünschte Bestandesschutz urheberrechtlich nicht garantiert. Zudem lassen sich zahlreiche Fragen nur durch vertragliche Regelungen klären. In jüngerer Zeit wird deshalb nach weiteren Schutzmöglichkeiten gesucht, was sowohl unter Architekten wie Juristen umstritten ist. Die vorliegende Arbeit setzt sich umfassend damit auseinander, welchen Werken der Baukunst das Urheberrecht welchen Schutz bietet. Es wird darüber hinaus aufgezeigt, inwieweit und welcher Schutz durch das Ausweichen auf andere Immaterialgüterrechte erwirkt werden kann. Zur Frage stehen dabei die gewerblichen Schutzrechte: das Patent-, das Design- und das Markenrecht. Zuletzt wird ergänzend auf das Lauterkeitsrecht eingegangen.