Die Schweiz, Deutschland und die EU sehen je Erbzeugnisse vor, die nach dem Ableben einer Person primär den Erben zur Legitimation im Rechtsverkehr dienen. Mit zunehmender Mobilität und Migration rückt die grenzüberschreitende Verwendung von Erbzeugnissen in den Fokus. Das vorliegende Werk analysiert und vergleicht hierfür in einem ersten Schritt die Verfahren und Wirkungen der Erbzeugnisse, die von schweizerischen und deutschen Behörden ausgestellt werden. Betreffend die Schweiz wird dabei dem besonderen Umstand Rechnung getragen, dass je nach Kanton unterschiedliche Instanzen mit der Ausstellung betraut sind (Gerichte, Verwaltungsbehörden oder Notariate) und diese allenfalls verschiedene Verfahrensregeln anwenden. In einem zweiten Schritt wird gestützt auf die vorangehenden Erkenntnisse die wechselseitige Anerkennung und Wirkungserstreckung der untersuchten Erbzeugnisse beleuchtet.