Täglich wird eine enorme Vielzahl von Verträgen unter Verwendung digitaler Kommunikationstechnologie abgeschlossen. Ohne Weiteres wird regelmässig davon ausgegangen, dass Willenserklärungen vorliegen. Doch ist dem wirklich so?
Unsere Kommunikationskultur unterliegt einem Paradigmenwechsel. Zunehmend erfolgen Erklärungen durch digitale Medien, und die Willensbildung wird auf Programme, künstliche Intelligenz und (Software-)Agenten ausgelagert.
Dieses Buch kategorisiert die verschiedenen Arten von elektronischen Willenserklärungen und prägt den Begriff der Agentenerklärung. Im Mittelpunkt steht dabei die dogmatische Zu- und Einordnungsmöglichkeit im schweizerischen Privatrecht. Es werden die Grenzen der Rechtsgeschäftslehre im Zusammenhang mit automatisierter Kommunikation aufgezeigt und Lösungen anhand der Rechtsscheinlehre erarbeitet.