Die Rechtswahlmöglichkeiten des internationalen Erbrechts sind traditionell eng begrenzt. Anlässlich einer Revision des erbrechtlichen Kapitels des schweizerischen IPRG wird neben einer Annäherung an die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auch eine weitergehende Parteiautonomie diskutiert. Die Dissertationsschrift untersucht die im Revisionsprojekt angelegten Rechtswahloptionen und legt das dadurch geschaffene, komplexe erbrechtliche Rechtswahlsystem frei. Dabei fragt der Text auch, inwieweit die nach wie vor auf Wohnsitz und Staatsangehörigkeit ausgerichtete Anknüpfungsordnung des internationalen Erbrechts einer erweiterten Parteiautonomie zugänglich wäre, ohne dass auf etwaige grundlegende nationale Ordnungsvorstellungen verzichtet werden müsste.