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«Bewährte Lehre» (Art. 1 Abs. 3 ZGB) in der Praxis zum Obligationenrecht

insbesondere prozessuale Aspekte
Das Gericht folgt bewährter Lehre. So steht es in Art. 1 Abs. 3 ZGB. Von der in dieser Bestimmung angesprochenen Verpflichtung der gerichtlichen Rechtsanwendung auf das juristische Schrifttum handelt diese Dissertation. Sie untersucht, wie das Zusammenwirken von Doktrin und Rechtsprechung in der Rechtswirklichkeit - insbesondere in der Gerichtspraxis zum Obligationenrecht - funktioniert. Die Arbeit will Unterstützung im Umgang mit der rechtswissenschaftlichen Literatur leisten und versucht, den Gehalt von Art. 1 Abs. 3 ZGB durch Auslegung in all seinen Facetten zu ergründen. Dabei wird namentlich auch der Bezug zum Zivilprozessrecht eingehend beleuchtet.
Juli 2023, 364 Seiten, Zürcher Studien zum Privatrecht, Bd. 316, Deutsch
Schulthess
978-3-7255-9821-2

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