Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) weist in seiner Gesamtheit einen aufsichtsrechtlichen Charakter auf, enthält aber Verhaltenspflichten, die das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Finanzdienstleister und Kunden regeln.
Es stellt sich die Frage der rechtlichen Qualifikation dieser Verhaltenspflichten. Sind es aufsichtsrechtliche Normen, die auf das Privatrecht ausstrahlen? Oder sind es Doppelnormen?
Weder noch - die kundenbezogenen Verhaltenspflichten sind Teil des materiellen Privatrechts. In der vorliegenden Arbeit wird die privatrechtliche Einordnung dieser Verhaltenspflichten vorgenommen. Zudem erfahren Sie, inwiefern nur eine umfassende Geltung im Privatrecht eine effektive Durchsetzung der Verhaltenspflichten sicherstellt und mithin den Anlegerschutz gewährleistet.