Zweitwohnungen stehen seit längerer Zeit in der Kritik, weil sie u.a. grosse Flächen in natürlichen Erholungsgebieten beanspruchen, nur selten genutzt werden und den bezahlbaren Wohnraum für Einheimische verknappen. Verschiedene Gemeinwesen ergriffen deshalb Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnungen, um die negativen Auswirkungen einzudämmen, andere blieben hingegen untätig. Als Folge präsentierte die Zweitwohnungsinitiative eine scheinbar einfache Lösung für die ganze Schweiz. Seit ihrer Annahme sind die Zweitwohnungen durch die Verfassung auf max. 20% des Gesamtwohnungsbestandes einer Gemeinde begrenzt. Aber welches sind die Konsequenzen des neuen Art. 75b BV für die Probleme im Umgang mit Zweitwohnungen?
Die vorliegende Arbeit geht dieser Frage nach. Sie legt die neue, missverständlich formulierte Bestimmung aus und analysiert deren Verhältnis zu widersprechenden Verfassungs- und Gesetzesnormen. Sie dokumentiert, welche Beschränkungsmassnahmen auf kantonaler sowie lokaler Ebene rechtlich weiterhin zulässig und sinnvoll sind. Im Hinblick auf die gesetzliche Umsetzung von Art. 75b BV werden zudem anhand der Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 einzelne damit verbundene Schwierigkeiten ausführlich untersucht. Dies umfasst neben der Kompetenz des Bundesrates zum Erlass der Verordnung insbesondere den sachlichen und örtlichen Geltungsbereich, den Umgang mit bereits bestehenden Wohnungen, die Zulässigkeit neuer Zweitwohnungen sowie den Vollzug.