Diese Dissertation geht dem Verbot der Geschlechtsdiskriminierung in der schweizerischen Bundesverfassung auf den Grund. Sie rekonstruiert, wie dieses Verbot im Laufe der Zeit in Rechtsprechung und Lehre interpretiert und weiterentwickelt wurde. Seit der Verankerung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Jahr 1981 und der Einführung eines allgemeinen Diskriminierungsverbots 1999 wurde eine Vielzahl rechtlicher Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern beseitigt. Jedoch zeigt eine kritische Analyse von Rechtsprechung und Lehre zu Art. 8 Abs. 2 und 3 BV, dass herkömmliche Konzeptionen des Geschlechtsdiskriminierungsverbots nur bedingte Wirksamkeit gegen gesellschaftliche und rechtliche Strukturen der Ungleichheit versprechen. Die Arbeit plädiert für eine postkategoriale Konzeption des Geschlechtsdiskriminierungsverbots, die Diskriminierung als soziale Praxis der Hierarchisierung begreift und die dank einer sozialkonstruktivistisch und machttheoretisch fundierten Öffnung des Geschlechtsbegriffs verschiedene Dimensionen geschlechtsbezogener Diskriminierung zu erfassen vermag. Beide Aspekte finden in der Bezeichnung des Geschlechtsdiskriminierungsverbots als Verbot der (hetero )sexistischen Diskriminierung sprachlich ihren Niederschlag.