Das Schiedsverfahrensrecht sowie das Patentrecht sind stark geprägt von internationalen Übereinkommen und Mustergesetzen, und in diesem Sinne in vieler Hinsicht vereinheitlicht. Doch an der Schnittstelle zwischen beiden Rechtsgebieten herrscht Unklarheit. Dabei eignen sich patentrechtliche Streitigkeiten sehr gut für Schiedsverfahren. Patente werden selten nur in einem Staat beantragt, Lizenzverträge sind dementsprechend auch grenzüberschreitend und die Materie erfordert spezifisches Fachwissen. Schiedsgerichte sind nicht öffentliche Gremien, die speziell für die eine Streitigkeit zusammengesetzt werden, so dass die Expertise und die zeitliche Verfügbarkeit der Schiedsrichter sichergestellt sind. Gerade bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen wird häufig eine Schiedsklausel vereinbart.
Die Bestandsfrage stellt sich häufig bei Streitigkeiten rund um das Patent. Die herrschende Meinung in Deutschland hält diese Frage für nicht schiedsfähig. Einschlägige Rechtsprechung fehlt, auch die Praxis ist skeptisch gegenüber den Schiedsgerichten als Gremien, vor denen die Bestandsfrage diskutiert wird. Diese Arbeit ist ein Plädoyer dafür, dass Schiedsgerichte effektiven Rechtsschutz für alle Streitigkeiten rund um ein Patent anbieten. Sie setzt sich dogmatisch mit den einschlägigen Normen auseinander und praktisch mit den Zielen, die hinter der Nichtigkeitseinrede stehen. Es werden Parallelen zu anderen Rechtsgebieten und Vergleiche zu anderen Rechtsordnungen - insbesondere das US-amerikanische und das Schweizer Recht - gesucht. Das geplante Einheitspatent liefert wertvolle Erkenntnisse über das Patent als Gegenstand eines Schiedsverfahrens.