Der „fliegende Gerichtsstand" im UWG ist in der Vergangenheit immer wieder in das Fadenkreuz rechtspolitischer Kritik geraten. Anlässlich der anhaltenden Kritik hat sich der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 dazu entschieden, den („fliegenden") Tatortgerichtsstand im UWG weiter einzuschränken.
Ziel dieser Arbeit ist es, den „fliegenden Gerichtsstands" im UWG auf der Grundlage der widerstreitenden Interessen zu bewerten und damit eine Antwort auf die Frage nach der Existenzberechtigung des „fliegenden Gerichtsstands" im UWG zu geben.
Der „fliegende Gerichtsstand" im UWG ist in der Vergangenheit immer wieder in das Fadenkreuz rechtspolitischer Kritik geraten. Anlässlich der anhaltenden Kritik hat sich der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 dazu entschieden, den („fliegenden") Tatortgerichtsstand im UWG weiter einzuschränken.
Ziel dieser Arbeit ist es, den „fliegenden Gerichtsstands" im UWG auf der Grundlage der widerstreitenden Interessen zu bewerten und damit eine Antwort auf die Frage nach der Existenzberechtigung des „fliegenden Gerichtsstands" im UWG zu geben.