In der einen oder anderen Form sind Schiedsgutachten in den meisten Rechtsordnungen anzutreffen. Der Grund für ihre Verbindlichkeit ist jedoch weitaus schwieriger einzuordnen als derjenige von Schiedsurteilen. Anders als bei Schiedsurteilen lässt sich ihre Verbindlichkeit - zumindest auf den ersten Blick - nicht eindeutig der richterlichen Spruchgewalt, aber auch nicht eindeutig der parteiautonomen Rechtsgestaltung zuordnen. Vor diesem Hintergrund stellen sich rund um das Schiedsgutachten schwierige Fragen, auf welche die vorliegende Dissertation Antworten liefert.