Preisträger Professor Walther Hug-Preis 2016 - Die Verletzung aktienrechtlicher Aufbewahrungspflichten wirkt sich im Zivilprozess aus, wenn es für den beweisbelasteten Kläger darum geht, die Tatbestandsmerkma-le der Verantwortlichkeitsklage nachzuweisen. Die gegen den Kläger wirkende Be-weilastverteilung führt zu einem zweifelhaften Anreiz des Verwaltungsrats, die po-tentiellen Beweismittel nicht aufzubewahren, sodass dem Kläger die Rekonstrukti-on der möglicherweise pflichtwidrigen Handlungen nicht möglich ist.
Um einen solchen Anreiz zu verhindern, wird in der vorliegenden Dissertation eine natürliche Vermutung, dass die Behauptungen des beweisbelasteten Klägers rich-tig sind, befürwortet. Im Schweizerischen Schrifttum war dazu bisher bloss aner-kannt, dass dem Kläger eine Beweisprivilegierung zugestanden werden muss. Un-klar war allerdings sowohl in der Lehre als auch in der bundesgerichtlichen Recht-sprechung, welche Rechtsfolge der Beweisvereitelung am besten gerecht wird.