Im Bundessozialversicherungsrecht spielen medizinische und nicht medizinische Gutachten bei der Zusprechung oder Ablehnung von beantragten Versicherungsleistungen eine zentrale Rolle.
Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren diverse grundlegende Urteile gefällt im Zusammenhang mit den Gehörs- und Partizipationsrechten, welche den versicherten Personen beim Einholen von medizinischen oder nicht medizinischen Gutachten durch die Sozialversicherungsträger im Verwaltungsverfahren zustehen.
Die vorliegende Arbeit stellt das gesamte Begutachtungsverfahren im nicht streitigen Verwaltungsverfahren gemäss ATSG chronologisch im Detail dar. Zudem werden de lege ferenda diverse Vorschläge gemacht zur weiteren Stärkung der den versicherten Personen zustehenden Gehörs- und Partizipationsrechte beim Einholen von versicherungsexternen Gutachten.
Autor:
Massimo Aliotta, Rechtsanwalt