Das BVG regelt seit 35 Jahren die berufliche Vorsorge. Kern des Gesetzes bildet das «Obligatorium», d.h. die Mindestvorschriften, die im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge zwingend einzuhalten sind. Die meisten Versicherten sind jedoch «überobligatorisch» versichert, d.h. die Vorsorgereglemente sehen weitergehende Beiträge oder Leistungen als das BVG-Obligatorium vor.
An dieser Schnittstelle zwischen Obligatorium und weitergehender Vorsorge wurde gestützt auf das Anrechnungsprinzip in unterschiedlicher Art und Weise begonnen, Beiträge oder Leistungen, die das Obligatorium überschreiten, auf das Obligatorium «anzurechnen». Dadurch können Versicherte weniger Leistungen erhalten, als sie es sich aufgrund ihrer weitergehenden Versicherung erhoffen durften. Die Arbeit untersucht die Entstehung und Zulässigkeit dieser Anrechnungstatbestände.