In dieser Arbeit wird Max Webers Rationalitätsbegriff des Rechts rekonstruiert und überprüft, an welche Werte und Grundannahmen die Geltung von Recht darin geknüpft ist. Die Autorin gründet ihre Untersuchung in der Unterscheidung zwischen Webers Rechtsnormbegriff und seinem Rechtsordnungsbegriff und interpretiert diese vor dem Hintergrund seiner wissenschaftstheoretischen sowie rechtssoziologischen Positionierung.