Die Arbeit beleuchtet Entwicklung und Funktion des Hoheitlichkeitsbegriffs im gegenwärtigen Staatsrecht und exzerpiert dabei insbesondere dessen Bedeutung im Bereich des Freizügigkeitsrechts. Sie grenzt so den Spielraum des facettenreichen Begriffs ein, wodurch ein Beitrag zur gebotenen Klärung geschaffen wird. Daneben zeigt sie die verschiedenen Anwendungsschwierigkeiten auf und präsentiert einige Lösungsmöglichkeiten.