Der Zweitmarkt für Eintrittskarten ist seit jeher ein lukratives Geschäftsmodell und sorgt auf Veranstalter und Zuschauerseite zunehmend für Verärgerung. Insbesondere die Schnelllebigkeit des modernen
Handels hat die Problematik entscheidend verschärft.
Auf Veranstalterseite werden deshalb zunehmend konkrete rechtliche Massnahmen zur Bekämpfung dieses
Zweitmarkts ergriffen, beispielsweise durch Übertragungsbeschränkungen ihrer Eintrittskarten. Obwohl
dieses Vorgehen gegen den gewinnträchtigen Zweitmarkt gerichtet ist, werden dadurch aber auch die
«wahren» Veranstaltungsbesucher betroffen und es stellt sich die Frage, ob sich dies rechtfertigen lässt.