Die Nutzungsplanung trifft immer auf eine bestehende Parzellarordnung. Diese eignet sich aber gerade im Baugebiet aufgrund der Zuschnitte und/oder der Anordnung der einzelnen Grundstücke nicht immer für die vorgesehene Nutzung. Scheitert im Konfliktfall eine einvernehmliche Anpassung der Parzellengrenzen, muss es dem Gemeinwesen möglich sein, eine solche hoheitlich anzuordnen. Hierzu bedient es sich der Baulandumlegung. Obwohl dieses Instrument hinlänglich bekannt und in den kantonalen Bau- und Planungsgesetzen meist ausführlich geregelt ist, findet es in der Praxis kaum Anwendung. Das gilt erst recht für das bereits überbaute Gebiet, wo die Verhältnisse kleinräumig und die Eigentumsstrukturen gewachsen sind. Gerade dorthin soll aber nach der Stossrichtung des revidierten Raumplanungsgesetzes das Siedlungswachstum kanalisiert werden.
Die vorliegende Untersuchung nimmt sich der Innenentwicklungsrelevanz der Baulandumlegung an. Sie betrachtet das Instrument aus Sicht der verfassungsrechtlichen Eigentumsdogmatik, zeigt die Anforderungen an eine rechtmässige Ausgestaltung auf, analysiert die sehr verschieden ausgestalteten kantonalen Verfahrensordnungen anhand eines typischen Verfahrensablaufs und untersucht sie auf Anwenderfreundlichkeit und Praxistauglichkeit.