Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern wurde seit Inkrafttreten 1990 massgeblich geändert: Seit 2009 sind die Rechtsweggarantie und die revidierte Bundesrechtspflege umgesetzt und hat die Einheitsbeschwerde die frühere Verwaltungsbeschwerde und Gemeindebeschwerde ersetzt. Dies stellt neue Anwendungsprobleme. Der neu aufgelegte Kommentar will – getreu dem bewährten Konzept des Werks von Merkli/Aeschlimann/Herzog (1997) – auf der Grundlage der kantonalen und bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Grundzüge der bernischen Verwaltungs- und Staatsrechtspflege darstellen. Die Verfahrensgarantien der EMRK und BV finden dabei ebenso Beachtung wie parallele eidgenössische Vorschriften, namentlich des BGG, VwVG und ATSG, die teilweise ergänzend anwendbare ZPO sowie die Verfahrensregeln der Gesetze über die politischen Rechte von Kanton und Bund (PRG und BPR).
Der Apparat enthält neu ein Sachregister in Französisch.