Libra | Stämpfli
Der rechtssichere All-In-One AI Workspace von Libra by Wolters Kluwer für die Schweiz jetzt mit Fachinhalten vom Stämpfli Verlag
Loading...
Loading...
Stämpfli - Mehr als nur Fachinhalte
Recherchieren, entwerfen und prüfen – hilft bei allen Aspekten Ihrer juristischen Arbeit.
Loading...
Was bedeutet eine KI-gestützte Arbeitsumgebung?
Eine KI-gestützte Arbeitsumgebung unterstützt Sie dabei, rechtliche Aufgaben schneller, strukturierter, und effizienter zu erledigen.
Mit Libra by Wolters Kluwer als führendem Legal-Tech-Anbieter verbinden wir verlässliche juristische Fachinhalte mit leistungsstarker KI – und bieten damit die Arbeitsumgebung mit der grössten fachlichen Tiefe für den Schweizer Rechtsmarkt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare Quellenangaben und konkrete Fundstellen
- Transparent aufgebaut und jederzeit nachvollziehbar
- Zitierfähig für die professionelle Nutzung
- Arbeiten mit führenden juristischen Inhalten von Stämpfli
Loading...
Effizienz im Alltag
Schneller, strukturierter, nachvollziehbarer
Research
Greifen Sie gleichzeitig auf Primär- und Sekundärquellen zu - verlässlich und auf den Schweizer Rechtsraum abgestimmt.
Drafting
Juristische Texte mit wenigen Klicks bearbeiten, direkt in Outlook, Word oder der Libra WebApp.
Review
Dokumente effizient analysieren, vergleichen und bewerten – einzeln oder in grossem Umfang.
Welche Inhalte bietet der Stämpfli Verlag?
Das Portfolio umfasst Standardwerke und Fachpublikationen, sowie Fachzeitschriften und Jahrwerke (seit 2015). Fundstellen aus diesen Werken erscheinen im KI-Output und führen per Klick zum Volltext im Stämpfli Legal Premium Modul. Die aktuell integrierten Werke sind:
- BK – Berner Kommentar
- SHK – Stämpflis Handkommentar
- Kommentare zum Familienrecht
- Ausgewählte Monographien
- SSA – Schriften zum Schweizerischen Arbeitsrecht
- SRF – Schriftenreihe zum Familienrecht
- SjL – Stämpflis juristische Lehrbücher
- JAR – Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts
- njus.ch
- FamPra.ch - Die Praxis des Familienrechts
- ArbR - Mitteilungen des Instituts für Schweizerisches Arbeitsrecht
Perspektivisch bauen wir das Angebot kontinuierlich aus, sodass weitere Werke schrittweise in die Arbeitsumgebung integriert werden und so ihre Reichweite und Nutzung weiter erhöhen.
Für wen eignet sich LIBRA?
Libra richtet sich an Juristinnen und Juristen, die KI verantwortungsvoll in ihrem Arbeitsalltag einsetzen möchten – die Leserschaft, die Ihre Werke als Referenzquelle schätzt. Und selbstverständlich auch an Sie und Ihren juristischen Alltag.
Transparente Preise für Ihren Einstieg
Um die Stämpfli-Inhalte zu nutzen, braucht man zwei Komponenten:
ein Libra-Abonnement und das Stämpfli Legal Premium Modul. Beide werden pro Nutzerin und Nutzer abgerechnet.
Verlässlich und professionell
Die technologische Plattform von Libra by Wolters Kluwer ist auf den professionellen Einsatz im Rechtsbereich ausgelegt und erfüllt zentrale Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit. Libra entspricht den Anforderungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG), respektiert das Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 StGB sowie die Berufs- und Sorgfaltspflichten nach Art. 13 BGFA. Diese Verpflichtung ist in einer Verschwiegenheitsvereinbarung für Berufsgeheimnisträger vertraglich abgesichert. Die Libra-Plattform wird in Rechenzentren in Deutschland (Deutsche Telekom) gehostet; sämtliche Kundendaten werden ausschliesslich dort gespeichert und sowohl bei der Übertragung (TLS/HTTPS) als auch im ruhenden Zustand verschlüsselt. Die Verarbeitung erfolgt vollständig innerhalb des EWR, dessen Datenschutzniveau die Schweiz als angemessen anerkennt. Das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB verbietet die Auslagerung von Mandatsdaten ins Ausland nicht; diese Position entspricht dem Konsens der Schweizer Anwaltschaft und wurde 2019 im Gutachten des Schweizerischen Anwaltsverbands (Schwarzenegger/Thouvenin/Stiller) bestätigt. Darüber hinaus werden Kundendaten und Inhalte von Libra nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Dazu gehören auch die ausgewählten Werkinhalte unserer Autorinnen und Autoren, welche nicht zum Training eines LLMs verwendet werden – wir schützten die Urheberrechte.
Kurzantwort: Ja. Libra hat eine unabhängige Schweizer Top-Kanzlei damit beauftragt zu prüfen, ob das Angebot berufsrechtskonform genutzt werden kann. Das Ergebnis war eindeutig: Ein Hosting in Deutschland und der EU ist nach Schweizer Datenschutz- und Berufsrecht unproblematisch.
Warum Auslandshosting zulässig ist:
• Keine generelle Schweizer Hosting-Pflicht. Die Schweizer Rechtsordnung kennt nur wenige explizite Datenlokalisierungspflichten. Sektorale Ausnahmen bestehen praktisch nur für den Finanzsektor und das elektronische Patientendossier (Art. 12 Abs. 5 EPDV) – beide sind für Anwaltschaft und Unternehmen nicht einschlägig.
• Auch das ISG ändert daran nichts. Das seit 1. Oktober 2025 in Kraft stehende Informationssicherheitsgesetz enthält keine Schweizer Hosting-Pflicht; es betrifft nur Bundesbehörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen.
• Das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) verbietet eine Auslagerung über die Landesgrenze nicht. Schweizer Anwältinnen und Anwälte dürfen ausländische Dienste – einschliesslich KI-Tools – nutzen, und Klientendaten dürfen in der Regel in der EU gespeichert werden.
Voraussetzung: eine risikobasierte Einzelfallabwägung durch die Kanzlei (Sensitivität der Daten, zu erwartende Vertrags- und Gesetzestreue des Anbieters, tatsächliche Zugriffswahrscheinlichkeit). Besondere Vorsicht gilt dort, wo der Datenstandort selbst Teil des Mandatsgegenstands wird – etwa bei steuerlicher Beratung ausländischer Klienten oder bei politisch exponierten Mandantinnen und Mandanten.
Relevante rechtliche Grundlagen: Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB, revDSG (in Kraft seit 1. September 2023).
Schutzmechanismen in Libra:
• Mit jedem Kunden werden ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen.
• Libra tritt als Vertragspartnerin der Kanzlei auf; Microsoft, AWS und die Deutsche Telekom werden als Hilfspersonen des Anwaltsgeheimnisses (Art. 321 StGB i. V. m. Art. 13 BGFA) eingebunden und unterliegen einer über das Vertragsende hinaus unbeschränkten Geheimhaltungspflicht.
• Alle Personen, die Klientendaten verarbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
• Alle Daten sind verschlüsselt und gelangen nicht in die USA.
• Für Schweizer Anwältinnen und Anwälte besteht kein Erfordernis eines Hostings in der Schweiz.
Loading...
Loading...




