Die in der Praxis vermehrt an Bedeutung gewinnende interne Ermittlung, konkret die Administrativuntersuchung, ist innerhalb der Verwaltung ein aufsichtsrechtliches Instrument. Sie dient der Aufbereitung von Tatsachen (Sachverhaltsermittlung), die die Grundlage für spätere Verfügungen oder Entscheide bilden.
Dieser Beitrag thematisiert rechtliche Spannungsfelder, welche die Administrativuntersuchung mit sich bringt. Das sind u.a. die Anordnung, den Anspruch auf rechtliches Gehör während des Verfahrens, die Art der Befragungen, Parallelen zum Strafverfahren etc.
Dieser Aufsatz richtet sich vornehmlich an Vertreter von Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung.