Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Private Fachhochschule Göttingen (Private Hochschule Göttingen), Veranstaltung: Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände ist im Sinne des Sozialgesetzbuches ein Arbeitsunfall. In der folgenden Ausarbeitung werden die gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls kritisch betrachtet und die damit einhergehenden Grenzen mit dem Kerngedanken der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt ihrer Einführung verglichen. Entspricht die heutige Unfallversicherung mit ihren Eingrenzungen noch dem ursprünglichen Kerngedanken? Einen Moment unaufmerksam und schon ist es passiert - ein Unfall bei der Arbeit. Zum Glück muss die gesetzliche Unfallversicherung und damit die Berufsgenossenschaft für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch Vorsicht! Nicht jeder Unfall, der sich im Arbeitsbereich ereignet, ist ein Arbeitsunfall und fällt in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Haftungsübernahme im Falle eines Unfalls ist an verschiedene Beschränkungen gebunden.