Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Ergebnis soll diese Arbeit aufzeigen, wie die Einkünfteermittlung bei der Vermietung von Ferienwohnungen vorgeht. Hauptziel ist die Differenzierung bei den Vermietungseinkünften als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aus der Einstufung ergeben sich unterschiedliche Ermittlungen und Ansätze bei den Einkunftsarten. Die Entscheidung darüber führt zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung in vielen Fällen zu Streitpunkten. Eine genaue Beurteilung und Dokumentation ist hier notwendig. Mit Hilfe dieser Arbeit soll die Entscheidung über die Einstufung erleichtert werden. Neben der Einstufung wird auch die Einkünfteerzielungsabsicht in diesem Zusammenhang näher erläutert. Eine Steuerpflicht kann erst angenommen werden, wenn diese erfüllt ist. Die Vermietung von Ferienwohnungen wird immer beliebter. Das Angebot auf Plattformen wie Airbnb steigt täglich. Bei der Webseite Airbnb handelt es sich um eine Sharing-Plattform, auf der Privatpersonen gesamte Unterkünfte, Zimmer oder Schlafplätze anbieten. Reisende können über diese Plattform direkt beim Gastgeber buchen. Die Anzahl der angebotenen Unterkünfte ist in den letzten Jahren stark gestiegen. 2014 lag die Anzahl an angebotenen Unterkünften bei 26.000 Stück und 2019 bereits bei 160.000 Stück. Es wird deutlich, dass der Größenumfang der erzielten Einkünfte aus der Kurzzeitvermietung stark zunimmt. Zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen stellt sich in der Praxis oft ein Streitpunkt dar, wie die erwirtschafteten Einkünfte aus der Ferienwohnung beim Steuerpflichtigen zu erklären sind. Die steuerliche Betrachtung muss dabei genau geprüft werden. Die Einkünfte können entweder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft werden. Die Einstufung hat für den Steuerpflichtigen unterschiedliche steuerliche Folgen. Um Geldstrafen zu vermeiden, sollten die steuerlichen Aspekte im Vorfeld genau geprüft werden. Für den Steuerpflichtigen stellt sich eine nachträgliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit durch ein Gericht nicht vorteilhaft dar.