Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: cum laude, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Übertragung von Kryptowährungseinheiten auf Grundlage der Vorschriften des BGB. Es werden unterschiedliche Ansätze diskutiert und eine eigene Theorie vorgeschlagen. Dabei wird man als Ausgangspunkt einer Untersuchung von Kryptowährungstransaktionen hinsichtlich dieser Kategorien des BGB festhalten können, dass die Transaktion von Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoin, in jedem Fall ein Realhandeln mit sich bringt. Auch wird es unproblematisch sein, dass ein Verpflichtungsgeschäft über den Austausch von Kryptowährungseinheiten wirksam geschlossen werden kann. Unklar ist hingegen, ob Kryptowährungstransaktionen auch eine Verfügungsebene mit sich bringen. Hinter dieser Frage verbirgt sich die Problematik, dass bislang ungeklärt ist, ob die faktische Inhaberschaft von Kryptowährungen zugleich eine rechtliche Befugnis an einer solchen vermittelt, über die verfügt werden kann. Als faktische Inhaberschaft lässt sich die Zugriffsmöglichkeit auf die Kryptowährungseinheiten durch ihren tatsächlichen Inhaber definieren. Neben dieser tatsächlichen Inhaberschaft könnte eine Berechtigung des Inhabers, die Kryptowährungen zu halten, stehen, die sogenannte rechtliche Inhaberschaft. Dies würde dazu führen, dass eine Trennung zwischen der technisch-faktischen Ebene und einer (etwaigen) rechtlichen Ebene existiert. Freilich verschwimmt diese Trennung im allgemeinen Sprachgebrauch. Vielfach werden Begriffe wie „Zuordnung“, „Verfügung“, „Übertagung“ und sogar „Eigentum“ an Kryptowährungen wie selbstverständlich bemüht. Der Grund hierfür dürfte nicht zuletzt in der Bezeichnung „Coins“ (englisch für „Münzen“) für Kryptowährungseinheiten liegen, welcher dazu verleitet, das Bild einer physischen Münze vor Augen zu haben statt eines Eintrags in einem digitalen Register. Doch selbst in der juristischen Literatur wird die Trennung zwischen der faktischen Zuordnung und einer damit einhergehenden rechtlichen Befugnis nicht durchweg beachtet. Die vorliegende Untersuchung widmet sich daher einerseits der Frage, ob eine Übertragung von Kryptowährungseinheiten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes Rechtssubjekt eine Verfügung im Rechtssinne mit sich bringt und welche Folgen sich hieraus im bürgerlichen Recht gegebenenfalls ergeben könnten.