Das Zivilprozessrecht ist auf internationale Schiedsverfahren grundsätzlich nicht anwendbar. Die im Zuge der Revision des 12. Kapitels IPRG erfolgte Entfernung von Verweisen auf die ZPO unterstreicht diesen Grundsatz. Vor diesem Hintergrund fragt sich: Können Grundsätze des Zivilprozessrechts nicht doch für internationale Schiedsverfahren fruchtbar gemacht werden? Sind zivilprozessuale Rechtsfiguren wie etwa (gerichts-)notorische Tatsachen
oder die richterliche Fragepflicht nicht auch in grenzüberschreitenden Schiedsfällen sinnvoll? Die vorliegende Dissertation bietet Antworten zu diesen und weiteren damit in Zusammenhang stehenden Fragen. Da sich Schiedsgerichte zur Entscheidfindung oft mit verschiedenen Rechtsordnungen auseinandersetzen müssen, stellt die Arbeit gezielt rechtsvergleichende Bezüge her, wodurch die präsentierten Lösungsansätze zusätzlich an Aussagekraft gewinnen.