Testamente und Erbverträge werden oft eine lange Zeit vor dem Ableben verfasst. Entsprechend häufig kommt es vor, dass sich die Umstände nachträglich verändern und die Verfügung deswegen inhaltlich lückenhaft erscheint. Darf das Gericht solche und ähnliche Lücken anhand eines hypothetischen Willens füllen? Diese Frage ist grösstenteils umstritten, zumal Testamente und Erbverträge formbedürftige und höchstpersönliche Geschäfte sind. Die Dissertation
von Suzan Can untersucht die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit der sogenannten ergänzenden Auslegung bei Verfügungen von Todes wegen. Neben den dogmatischen Grundlagen untersucht sie auch den möglichen Anwendungsbereich dieser Auslegungsart und setzt hierfür diverse illustrative Beispiele aus der schweizerischen und deutschen Rechtsprechung ein.