Das Verbot versicherungsfremder Geschäfte ist seit langem ein tragender Grundsatz des schweizerischen Versicherungsaufsichtsrechts. Obwohl das Verbot in verschiedener Hinsicht auslegungsbedürftig ist und deshalb vor allem im Grenzbereich des Versicherungsgeschäfts Abgrenzungsprobleme bestehen, wurde dieser Grundsatz von Lehre und Praxis bisher nicht näher beleuchtet. Die vorliegende Abhandlung schliesst diese Lücke und verbessert die Rechtssicherheit im Privatversicherungswesen – einem der bedeutsamsten Bereiche der Schweizer Volkswirtschaft. Die Dissertation statuiert ein risikobasiertes Verständnis der Geschäftsfeldbeschränkung und definiert Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Geschäften. Dieses Normverständnis ermöglicht es den Versicherungsunternehmen, innovative und zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu realisieren.