In vielen Schiedsverfahren beantragen Prozessparteien die Leistung einer Prozesskostensicherheit. Nur wenige Schiedsgesetze und -ordnungen regeln dieses Instrument jedoch explizit. Entsprechend uneinheitlich präsentieren sich Literatur und Rechtsprechung zur Thematik. Zusätzlich ist in den letzten Jahren die erfolgshonorierte Prozessfinanzierung immer bedeutender geworden, was im Kontext der Prozesskostensicherheit ebenfalls wichtige Fragen aufwirft.
Entgegen der herrschenden Auffassung stellt die Prozesskostensicherheit keine vorsorgliche Massnahme dar. Gestützt auf die Herleitung einer alternativen Kompetenzgrundlage entwickelt die vorliegende Dissertation ein neues Voraussetzungsraster für den Erlass von Kautionsverfügungen, welches auch auf Situationen mit verfahrensfremden Prozessfinanzierern Anwendung finden kann. Damit richtet sich diese Abhandlung insbesondere auch an Praktikerinnen und Praktiker der Schiedsgerichtsbarkeit.