Die Siebte GWB-Novelle hat den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch erheblich umgestaltet und in Anbetracht der Unschärfe der Regelung eine Fülle von derzeit noch ungeklärten Fragen hinterlassen. Deshalb wird bereits seit mehreren Jahren lebhaft darüber diskutiert unter welchen Voraussetzungen die Geschädigten von Kartellrechtsverletzungen Schadensersatzansprüche gegen die Rechtsverletzer geltend machen können. Ein Ende dieser Diskussion ist auch nach dem Urteil des BGH vom 28.06.2011 noch nicht abzusehen. Aufgrund der Umgestaltung stehen alle Beteiligten vor einer neuen Aufgabe. Sie müssen die neuen Rechtsbegriffe mit Leben ausfüllen, um sie konsequent umsetzen zu können.
Diese Arbeit soll einen Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe leisten und zum Verständnis der Tatbestandsvoraussetzungen des kartellrechtlichen Schadensersatzanspruches beitragen. Dazu werden die Stellung des Schadensersatzanspruchs im materiellen Kartellrecht und dessen Umgestaltung analysiert. Im Anschluss an die Untersuchung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben wird ausführlich auf das Merkmal der Betroffenheit eingegangen. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Behandlung mittelbarer Betroffener, die vom Verfasser grundsätzlich aus dem Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden. Ihnen soll nur in den Fällen kartellrechtlicher Näheverhältnisse ein Anspruch über die Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwachsen. Zudem geht der Verfasser auf die Schadensweiterwälzung ein und thematisiert die übrigen Tatbestandsmerkmale und Wechselwirkungen mit anderen Regelungen.