Obwohl mittlerweile fest im Schweizerischen Haftrecht verankert, ist der Haftgrund der Ausführungsgefahr nach wie vor mit diversen Unklarheiten und Unsicherheiten verbunden. Die vorliegende Dissertation nimmt sich diesen Fragen an und untersucht unter anderem, über welche Rechtstellung die drohende Person verfügt, inwieweit die Europäische Menschenrechtskonvention Haft wegen Ausführungsgefahr überhaupt zulässt, wie lange die Haft maximal dauern darf, wie die Haft im Sinne von Art. 221 Abs. 2 StPO zu vollziehen ist und unter welchen Umständen die von Haft wegen Ausführungsgefahr betroffenen Personen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Arbeit bietet dabei sowohl konkrete Vorschläge für die Handhabung des Haftgrunds in seiner gegenwärtigen Form als auch Vorschläge de lege ferenda.