Bei Testamenten, welche keine Pflichtteile verletzt haben und formgültig errichtet worden sind, stellt die fehlende Testierfähigkeit meist den einzigen erfolgversprechenden Anfechtungsgrund dar. Die vorliegende Masterarbeit behandelt zunächst Begriff und Inhalt der Testierfähigkeit und gibt eine Antwort auf die Frage, wer wann mit welchen Mitteln den Beweis über die Testier(un)fähigkeit zu erbringen hat. Unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird zudem aufgezeigt, welche Faktoren beim Entscheid über die Testierfähigkeit in Erwägung gezogen und wie diese gewichtet werden. Am Rande wird zudem auf den möglichen Einfluss der anstehenden Erbrechtsrevision eingegangen.