Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht ermöglicht dem Betroffenen einer Datenbearbeitung, in Erfahrung zu bringen, ob und welche Personendaten über ihn durch Dritte bearbeitet wurden. Diese Arbeit soll möglichst praxisnah unter Berücksichtigung der Revision des Datenschutzgesetzes aufzeigen, was der Betroffene für die erfolgreiche Durchsetzung seines Auskunftsanspruchs beachten muss bzw. wie der Verantwortliche sich gegen (unrechtmässige) Auskunftsgesuche wehren kann.
Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Abgrenzung von anderen Einsichtsrechten mit besonderer Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Problematik des Anwendungsbereichs von Verfahrensrechten.
Die Auskunftsverweigerungsrechte, insbesondere bei Vorliegen eines datenschutzzweckwidrigen Auskunftsbegehrens, werden ebenfalls vertieft behandelt.