Strafbare Präimplantationsdiagnostik: Welches Rechtsgut wird durch die strafbare Selektion von Embryonen geschützt? In der Schweiz hat man sich für eine restriktive Zulassung der PID entschieden. Wer gegen diese Restriktionen verstösst, macht sich strafbar. Dass eine Selektion von Embryonen nach beliebigen Kriterien strafrechtliche Konsequenzen haben muss, scheint für viele eine Selbstverständlichkeit zu sein, die keiner weiteren Erklärung bedarf. Das Strafrecht gilt jedoch als schärfstes Zwangsmittel, weshalb ein unbeschränkter Einsatz dieses Mittels nicht vertretbar ist. Die vorliegende Arbeit diskutiert Grundlagenfragen zur Legitimation von Strafnormen und untersucht, ob die strafbare Selektion von Embryonen überhaupt strafrechtlich sanktioniert werden darf. Sie liefert damit eine rationale Diskussionsbasis für die Frage, ob die geltende Strafbestimmung in Art. 33 FMedG in ihrer jetzigen Gestalt aufrechterhalten bleiben kann.