Kartellrechtliche Kronzeugenverfahren stellen bedeutende Instrumente zur Aufdeckung von Kartellen dar. Sie begründen für Kartellanten einen Anreiz, aus wettbewerbswidrigen Strukturen auszusteigen, indem ihnen hierfür ein teilweiser oder vollständiger Erlass von Kartellbussen gewährt wird. Allerdings entsteht durch sie ein Spannungsverhältnis zum nemo tenetur-Grundsatz, der Unternehmen das Recht gewährt, sich selbst nicht belasten zu müssen. Die vorliegende, an der Juristischen Fakultät der Universität Basel im Herbstsemester 2022 verfasste Masterarbeit beleuchtet die Tragweite des nemo tenetur-Grundsatzes in kartellrechtlichen Kronzeugenverfahren, zeigt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der EU-Gerichte auf und skizziert gestützt darauf mögliche Lösungsansätze für die schweizerische Praxis.