Die automatische Gesichtserkennung wird sowohl von Privatpersonen als auch von Behörden immer häufiger eingesetzt. Diese Technologie eignet sich besonders für die Massenüberwachung. Und wo systematisch überwacht wird, sind Grundrechtsverletzungen oft nicht weit. Diese Arbeit geht der Frage nach, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die automatische Gesichtserkennung eingesetzt werden darf. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den grundrechtlichen Voraussetzungen und Schranken, wobei auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie der Europäischen Union berücksichtigt und diskutiert wird.