Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 14, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktbereichsseminar (SPB 1): Recht der Dienstbarkeiten (servitutes), Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung dieser Arbeit ist es zunächst, die Entstehungsgeschichte des antiken "paries communis" (nachfolgend: p.c.) als architektonisches Konstrukt nachzuvollziehen. Darauf aufbauend wird die Rechtslage zur Nutzung, Instandhaltung und (praxisrelevanten) Beeinträchtigung der Kommunmauer in ihrer materiell- wie formell-rechtlichen Dimension erörtert. Soweit es die Quellenlage zulässt, werden Entwicklungsstufen einschlägiger Rechtsbehelfe abstrahiert, um damit auch die Entwicklungsgeschichte der Kommunmauer als Rechtsinstitut zu beleuchten. Letztlich werden die durch die Schaffung der Kommunmauer bedingten Fortschritte für die römische Gesellschaft verdeutlicht. "Communio est mater rixarum - das Miteigentum ist die Mutter der Streitigkeiten." Insbesondere beim antiken "paries communis", der sog. "Kommunmauer" dürfte dieses Sprichwort Geltung für sich beansprucht haben. Die Gebäude zweier Nachbarn wurden durch die gemeinschaftliche Wand nicht lediglich voneinander getrennt. Ebenso zwangsläufig wurden sie auch miteinander verbunden. In der Natur eines jeden der beiden Nachbarn stand es, die Nutzung des jeweils eigenen Gebäudes nach individuellen Wünschen gestalten zu wollen, wobei der Kommunmauer als elementarem Bestandteil der jeweiligen Immobilie eine wichtige Rolle zukam. Entsprechend stellte sich die Frage nach dem Grad der individuellen Nutzbarkeit des p.c. für jede Partei