Die letzte Bearbeitung der Bestimmungen zur Solidarität (Art. 143–150 OR) im Berner Kommentar erfolgte im Rahmen des 1941 erschienenen Kommentars von Hermann Becker. Diese Neukommentierung in einem separaten Band durch Brigitta Kratz hat die Modalitäten der gewillkürten Solidarschuldner- bzw. -Gläubigerschaft im Fokus. Sie setzt sich in den Grundzügen auch mit der Solidarhaftung nach Art. 50/51 OR auseinander, verweist im Übrigen aber auf die Kommentierung der Art. 41–61 OR durch Roland Brehm (4. Auflage 2013). Die Kommentierung basiert auf den dogmatisch-systematischen Grundlagen der gesetzlichen Regelung.
Der Band enthält weiter einen rechtsvergleichenden Teil sowie rechtsvergleichende Hinweise. Ausführlich berücksichtigt werden die bundesgerichtliche Rechtsprechung und neben der deutschsprachigen auch die französischsprachige Lehre. Miteinbezogen werden sodann prozessuale Aspekte. Die detaillierten Inhaltsverzeichnisse und das Stichwortverzeichnis dienen der raschen Orientierung.