Der aus einer Verletzung eines Vermögensverwaltungsvertrags ergehende Anlageschaden berechnet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Schadensrechts. Im Einzelfall muss der Schadensbegriff aber unter Umständen konkretisiert werden, damit ihm brauchbare Kriterien für die Berechnung des Anlageschadens entnommen werden können. Eine negative Entwicklung des Börsenwerts von verwalteten Anlagen bedeutet nicht automatisch, dass ein Anlageschaden vorliegt. Ob ein solcher gegeben ist und wie sich dessen Höhe berechnet, bildet das Kernthema der Dissertation. Weiter werden Kriterien für die Bemessung des Schadenersatzes umschreiben sowie prozessuale Fragen beantwortet. Die dabei vertretenen Lösungsansätze werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der dogmatischen Grundlagen mittels Fallbeispielen erarbeitet und veranschaulicht.