Die 2. Auflage des Kommentars zu den Willensmängeln (Art. 23–31 OR) stellt eine Neufassung des gesamten Textes dar. Nach bald zwei Dezennien war eine Überholung notwendig. Neu bearbeitet wurden im Besonderen die Rechtsfolgen des Irrtums, die Irrtumsanfechtung und der Wegfall der Geschäftsgrundlage, die Bestechung als qualifizierte Täuschung, die Auflösung von Dauerverträgen sowie der Schadenersatz bei Anfechtung oder Genehmigung des Vertrages. In der Lehre und Rechtsprechung zeichnet sich eine allgemeine Tendenz ab: Das Vertrauensprinzip dient auch dem sozialen Schutzgedanken. Die Regelung der Willensmängel hat darum als Gegengewicht die Privatautonomie zu sichern. In diesem grösseren Zusammenhang stehen die Vorbemerkungen und die dogmengeschichtlichen und rechtsvergleichenden Rahmenexkurse. Der Kommentar enthält keine Registrierung von Lehrmeinungen und Gerichtsentscheidungen, sondern erläutert die gesetzlichen Vertragsregeln und ihre Grundlagen in dem veränderten Umfeld.