Die erbrechtliche Ungültigkeit ist ein zentrales und praxisrelevantes Institut des schweizerischen Erbrechts. Dieser Kommentar setzt sich eingehend mit den Artikeln 519 bis 521 des ZGB auseinander und dem dazugehörigen Rechtsbehelf, der Ungültigkeitsklage. Das Werk ist aktuell und auf der Höhe der Diskussion: Insbesondere die in jüngster Vergangenheit zahlreich ergangenen Entscheide des Bundesgerichts werden vollständig berücksichtigt, ebenso die neueste Literatur. Auch einschlägige kantonale Entscheide sind eingearbeitet. Der Kommentar hat einen hohen Praxisbezug:
Neben den umfangreichen materiellen Aspekten der erbrechtlichen Ungültigkeit werden auch die zahlreichen prozessualen Aspekte, welche mit dem Inkrafttreten der ZPO auf einem neuen Fundament stehen, umfassend in die Kommentierung aufgenommen. Ein vielseitiges Team von Autoren aus Lehre und Forschung, Judikatur sowie Advokatur hat sich aufgemacht, 70 Jahre nach der letzten Kommentierung im Berner Kommentar, das wichtige Feld der Ungültigkeit von Verfügungen umfassend zu bearbeiten.