Bis heute hat eine umfassende Kommentierung des bernischen Gemeinderechts gefehlt. Der vorliegende Kommentar nimmt das Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes am 1. Januar 1999 und die steigenden Herausforderungen an die Gemeinden zum Anlass, diese Lücke zu füllen. Er bezieht neben dem Gemeindegesetz selbst auch die dazu gehörende Gemeindeverordnung mit ein und erläutert die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zum Gemeinderecht. Darüber hinaus gibt er Leitlinien für die Bewältigung aktueller und künftiger Probleme, vorab im Zusammenhang mit neuen Modellen der politischen Steuerung und Verwaltungsführung und mit marktwirtschaftlicher Orientierung in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Weil das Gemeinderecht "Staatsrecht im Kleinen" ist, werden stets auch allgemeine staats- und verwaltungsrechtliche Fragen behandelt.