Die Thurgauer ZPO ist seit 17 Jahren in Kraft. Der umfassenden Revision per 1989 folgten Neuerungen, welche im Jahr 1997, 2000 sowie 2003 aktuell wurden. Das Obergericht des Kantons Thurgau publiziert jährlich Präjudizien zum kantonalen Verfahrensrecht. Diese veröffentlichten Entscheide beantworten jedoch nur einen kleinen Teil der sich stellenden Fragen. Sie sind in der "Praxis zur thurgauischen Zivilprozessordnung" wohl enthalten; ihr wesentlichster Inhalt sind jedoch die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Urteile, welche von 1989 bis Mitte 2006 erlassen wurden. Damit liegt wohl letztmals eine aktualisierte, vollständige und kommentierte Entscheidsammlung der thurgauischen Obergerichtspraxis mit entsprechenden Quellenhinweisen vor. Sie ist hilfreicher Ratgeber bei der Auslegung sowie Anwendung der ZPO und dient somit all jenen, die sich anhand der geltenden Rechtsprechung in Kürze einen Weg aus dem Dschungel des thurgauischen Verfahrensrechts suchen wollen.