Unter dem Titel Willkür und Freiheit im römischen und schweizerischen Erbrecht hat am 3./5. Mai 2017 ein Seminar am Romanistischen Institut der Universität Bern stattgefunden. Der vorliegende Band enthält einige Beiträge aus diesem rechtsvergleichenden Seminar.
Die Beiträge setzen sich mit dem erweiterten Umfeld der Redaktionsarbeit von Eugen Huber auseinander. Zudem bot der vom Bundesrat zur Revision des Erbrechts verabschiedete Vernehmlassungstext die Möglichkeit, rechtsvergleichend auch die aktuellsten Vorschläge des Bundesrates punktuell einem Quervergleich zu unterziehen. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie ergiebig das römische Recht nach wie vor für das Verständnis der Entscheidungen des Gesetzgebers und auch des modernen Rechts sein kann.