Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor ca. 10 Jahren am 14.03.2003 verkündete der damalige Bundeskanzler GerhardSchröder die Agenda 2010. Das Konzept beinhaltet weitreichende Neuerungen imBereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt und weiteren Teilen des öffentlichen Lebens. DieÄnderungen auf dem Arbeitsmarkt werden im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals als„Hartz- Reformen“ bezeichnet, da der ehemalige Personalvorstand des VolkswagenKonzerns Peter Hartz jener Kommission vorstand, die mit der Ausarbeitung derArbeits- und Sozialmarktreformen beauftragt wurde.Insbesondere zu dem diesjährigen 10 jährigen Jubiläum wurde die Reform wieder indie mediale Öffentlichkeit gerückt. Hierbei stehen insbesondere die gesellschaftlichenÄnderungen und die Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt in Folge der Agenda 2010 imFokus der Betrachtung. Allerdings hat die Reform auch die Arbeitsverwaltung erheblichverändert. So wurde im Rahmen von „Hartz III“ aus der „Bundesanstalt für Arbeit“ die„Bundesagentur für Arbeit“ (BA) mit dem Ziel die Verwaltungsstrukturen hin zu einemDienstleistungsunternehmen zu modernisieren. Aus dem Bürger wurde ein Kunde.Auch die Grundsicherungsbehörden, welche die Aufgaben nach der Neuordnung desSozialgesetzbuch II (SGB II) wahrnehmen, wurden im Rahmen der „Hartz IV Reform“verändert. Aus diesen Grundsicherungsbehörden sind nach weiteren gesetzlichenÄnderungen die Jobcenter (JC) entstanden. Allerdings sind die Ergebnisse der JCinsbesondere bei den Beschäftigungsaufnahmen der Kunden unterschiedlich.Dies wirft natürlich hinsichtlich der Arbeitsweise der JC Fragen auf und lässt aufqualitative Unterschiede in der Aufgabenwahrnehmung und den organisatorischenProzessen schließen. Auf der anderen Seite können auch interne oder externeFaktoren vorliegen, die diese unterschiedlichen Ergebnisse begründen. Um dies zuuntersuchen, könnte sich ein umfassendes Risikomanagement im JC als möglicheAnalysemethode anbieten. Eine gesetzliche Regelung existiert für den Geltungsbereichder JC derzeit nicht. Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkterHaftung (GmbH) hingegen ist ein Risikomanagement verbindlich im Gesetz zurKontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) festgelegt. Aus denErfahrungen privater Unternehmen könnten sich somit Methodiken ableiten lassen, diemöglicherweise zu besseren Arbeitsergebnissen der JC führen. Deshalb ist es Zieldieser Arbeit, den Nutzen eines Risikomanagements für das JC zu analysieren. Dabeiwird im ersten Teil der Arbeit das Ris